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Verwalter arbeitet Rechtsanwalt zu - Sondervergütung gerechtfertigt?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Verwalter kann eine Pauschalgebühr im Rahmen einer Sondervergütung verlangen, wenn er einem Rechtsanwalt im Rahmen einer Zahlungsklage gegen einen säumigen Wohnungseigentümer zuarbeitet. Hier ist zu berücksichtigen, dass für den Verwalter ein erhöhter Zeit-, Kosten- und Arbeitsaufwand entsteht, der den vom Verwalter geschuldeten Leistungsumfang übersteigt. Eine Pauschale i.H.v. € 200,00 ist nicht zu beanstanden.

Ein entsprechender Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über eine solche Sondervergütung entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung und ist wirksam.


AG Bonn, 24.01.2018 - Az: 27 C 136/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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