Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.705 Anfragen

Betriebskostenabrechnung: Mieter kann Abfotografierens von Belegen zugemutet werden

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Verweigert der Vermieter die Anfertigung von Kopien der Belege einer Betriebskostenabrechnung, weil kein Fotokopierer zur Verfügung steht, so führt dies nicht dazu, dass die Belegeinsicht unzumutbar ist. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist das Abfotografieren der Belege zur Beweissicherung bereits mit einer einfachen Digitalkamera in ausreichender Qualität möglich. Insoweit besteht keine Verpflichtung des Vermieters, eine Möglichkeit zum Anfertigen von Fotokopien bereitzustellen.


AG Berlin-Charlottenburg, 06.08.2010 - Az: 216 C 111/10

Dr. Rochus SchmitzDr. Jens-Peter VoßMartin Becker

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Morgenpost 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant