Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 402.970 Anfragen

Betriebskostenabrechnung: Mieter kann Abfotografierens von Belegen zugemutet werden

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Verweigert der Vermieter die Anfertigung von Kopien der Belege einer Betriebskostenabrechnung, weil kein Fotokopierer zur Verfügung steht, so führt dies nicht dazu, dass die Belegeinsicht unzumutbar ist. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist das Abfotografieren der Belege zur Beweissicherung bereits mit einer einfachen Digitalkamera in ausreichender Qualität möglich. Insoweit besteht keine Verpflichtung des Vermieters, eine Möglichkeit zum Anfertigen von Fotokopien bereitzustellen.


AG Berlin-Charlottenburg, 06.08.2010 - Az: 216 C 111/10

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus FOCUS Magazin

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant
Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant