Hat ein Mieter mittels einstweiliger Verfügung einen Baustopp hinsichtlich von vermieterseitig geplanten Sanierungsmaßnahmen erwirkt, so ist der Mieter dem Vermieter schadensersatzpflichtig, wenn sich die einstweilige Verfügung nachträglich als unberechtigt erweist.
Zur Vorgehensweise führt der BGH aus:
Hierbei ist festzustellen, ob dem Vermieter durch den aufgrund der einstweiligen Verfügung ergangenen Baustopp ein Schaden erwachsen ist, weil auch eine selbstschädigende Handlung des Gläubigers, wenn sie durch den Schädiger herausgefordert ist, zu einem ersatzfähigen Schaden führen kann. Weiterhin ist zu prüfen, ob der Vermieter infolge des Erlasses der einstweiligen Verfügung einen ersatzfähigen Mietausfallschaden erlitten hat.Urteil freischalten
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BGH, 13.10.2016 - Az: IX ZR 149/15
ECLI:DE:BGH:2016:131016UIXZR149.15.0
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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