Mieter können
mietvertraglich zur Renovierung verpflichtet werden, indem die Instandhaltungspflicht teilweise auf den Mieter übertragen wird. Ohne eine entsprechende Vereinbarung obliegt die Renovierungspflicht dem Vermieter.
Ist die Klausel im Mietvertrag ungültig sein, so führt dies dazu, dass die Renovierungspflicht wieder beim Vermieter liegt.
Kommt ein Mieter seiner vertraglichen Renovierungspflicht nicht nach, kann der Vermieter Schadenersatzansprüche geltend machen.
Da die entsprechenden Klauseln im Mietvertrag nicht selten ungültig sind, kann es ratsam sein, die Klausel bei Zweifeln anwaltlich prüfen zu lassen.
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