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Kosten der Beseitigung von Graffitiverunreinigungen als Betriebskosten?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Kosten für die Beseitigung von Graffiti können Kosten für die Gebäudereinigung sein und somit auch auf die Mieter verteilt werden. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass sie regelmäßig anfallen. Andernfalls können die Reinigungskosten nicht mit den Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.


LG Kassel, 14.07.2016 - Az: 1 S 352/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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