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Kosten der Beseitigung von Graffitiverunreinigungen als Betriebskosten?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Kosten für die Beseitigung von Graffiti können Kosten für die Gebäudereinigung sein und somit auch auf die Mieter verteilt werden. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass sie regelmäßig anfallen. Andernfalls können die Reinigungskosten nicht mit den Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.


LG Kassel, 14.07.2016 - Az: 1 S 352/15


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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