Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.152 Anfragen

Putzschäden, Graffiti und Abnutzungen sind nicht zwingend ein schlechter Instandhaltungszustand

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Kleinere Putzschäden, Graffiti und Abnutzungen am und im Gebäude stellen keine Minderung des Wohngebiets dar, es liegt somit auch kein schlechter Instandhaltungszustand vor. Mieter können daher mit diesem Argument auch kein Mieterhöhungsverlangen zurückweisen.
Im vorliegenden Fall hatten diese Mängel keinen erheblichen Umfang eingenommen, der Instandhaltungszustand des Gebäudes lag auch nicht deutlich hinter dem durchschnittlichen Instandhaltungszustand eines ähnlichen Gebäudes. Die Klage des Vermieters war daher erfolgreich.


AG Berlin-Mitte, 15.01.2015 - Az: 21 C 43/14

Alexandra KlimatosDr. Jens-Peter VoßDr. Rochus Schmitz

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus ARD Panorama 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden