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Hauseigentümer muß Graffiti entfernen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

In Berlin sind Graffiti auf eigene Kosten zu entfernen, da Grundstückeigentümer für den ordnungsgemässen Zustand des Grundstücks haften.

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VG Berlin, 08.05.2002 - Az: 19 A 191.99


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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