Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.155 Anfragen
Nach Bahnreise Graffiti auf dem Wagen
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Für Schäden an im grenzüberschreitenden Autoreisezugverkehr von einem Eisenbahnunternehmen beförderten Fahrzeugen haftet das Eisenbahnunternehmen. Dies gilt ebenfalls für nachweislich während der Beförderung durch Dritte verursachte Schäden.
Im vorliegenden Fall hatte ein Reisender, der mit dem Autoreisezug von Bozen nach Hildesheim fuhr, nach Ankunft auf seinem Wagen Graffiti gefunden. Da die Beweisaufnahme ergab, daß das Fahrzeug diese vor Abfahrt nicht aufwies und es sich um nicht um ein nicht vermeidbares und abwendbares Ereignis handelte entschied das Gericht auf einen Schadenersatz i.H.v. ca. EUR 600 zzgl. Zinsen.
LG Hildesheim - Az: 1 S 105/02
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus mdr Ratgeber
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...