Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.609 Anfragen

Graffiti als Mietmangel?

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im zu entscheidenden Fall war ein Vermieter dem Verlangen eines seiner Mieter, ein im Treppenhaus befindliches Graffiti zu entfernen, nicht nachgekommen, so dass der Mieter klagte.
Nachdem die Vorinstanz zunächst einen Beseitigungsanspruch sowie ein Mietminderungsrecht i.H.v. 5% bejahte, hob das LG Berlin die Entscheidung auf.
Es handelt sich bei einem im Treppenhaus befindlichen Graffiti nicht um einen Mietmangel, da im vorliegenden Fall die vereinbarte Beschaffenheit nicht von der tatsächlichen Beschaffenheit abwich. Es war nämlich gar keine bestimmte Beschaffenheit vereinbart worden - auch war kein graffitifreies Treppenhaus vertraglich zugesichert worden. Auch war die Wohnung nicht zu repräsentativen Zwecken angemietet worden.
Da das Treppenhaus nur von Mietern und Besuchern aufgesucht wurde, befand sich das Graffiti auch an keiner allgemein zugänglichen Stelle, was ein Mangel gewesen wäre.


LG Berlin, 05.10.2010 - Az: 63 S 619/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus SWR / ARD Buffet 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.
Verifizierter Mandant