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Einwendungsfrist gegen Betriebskostenabrechnung und Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Frist, Einwendungen gegen eine Betriebskostenabrechnung zu erheben, beginnt am Tag nach dem Zugang der Abrechnung und endet taggenau ein Jahr später.

Eine Modernisierungsankündigung muss die Modernisierungskosten von einer gleichzeitig durchgeführten Instandsetzung nachvollziehbar trennen. Hierzu ist es ausreichend, wenn Endbetrag nach Gewerken aufgeschlüsselt und der Verteilungsmaßstab angegeben wird.

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LG Berlin, 25.10.2016 - Az: 63 S 35/16


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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