Die Frist, Einwendungen gegen eine Betriebskostenabrechnung zu erheben, beginnt am Tag nach dem Zugang der Abrechnung und endet taggenau ein Jahr später.
Eine Modernisierungsankündigung muss die Modernisierungskosten von einer gleichzeitig durchgeführten Instandsetzung nachvollziehbar trennen. Hierzu ist es ausreichend, wenn Endbetrag nach Gewerken aufgeschlüsselt und der Verteilungsmaßstab angegeben wird.
Eine Modernisierungsankündigung muss die Modernisierungskosten von einer gleichzeitig durchgeführten Instandsetzung nachvollziehbar trennen. Hierzu ist es ausreichend, wenn Endbetrag nach Gewerken aufgeschlüsselt und der Verteilungsmaßstab angegeben wird.
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LG Berlin, 25.10.2016 - Az: 63 S 35/16
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