Ein auf Sozialleistungen angewiesener Wohnungsmieter hat Anspruch auf Untermieterlaubnis, wenn dem Mieter die Sozialleistungen gekürzt wurden. Die Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Mieters stellt ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung im Sinne von § 553 Abs. 1 BGB dar.
AG Berlin-Schöneberg, 13.08.2015 - Az: 106 C 117/15
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


