Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfenSofern ein Vermieter vortäuscht, umfangreiche
Modernisierungsarbeiten durchführen zu wollen, um den Mieter, kann dem Mieter ein Schadensersatzanspruch zustehen, wenn er aufgrund dessen das Mietverhältnis
kündigt.
Ein Schadensersatzanspruch ergibt sich jedoch nicht daraus, dass der Vermieter die Mieter nicht auf eine sich bereits abzeichnende Verzögerung der Bauarbeiten hinweist. Eine entsprechende Informationspflicht des Vermieters bestand vorliegend nicht, da die Mieter zu diesem Zeitpunkt bereits über einen
Makler ein Einfamilienhaus angemietet und die Verzögerung eines Teils der Arbeiten, die sämtlich nach dem unmittelbar bevorstehenden Auszug der Kläger stattfinden sollten, konnte daher hierfür nicht mehr von Bedeutung sein.
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