Ein Wohnungsmieter muss bei Verkaufsabsicht des Vermieters Besichtigungen durch Makler und Kaufinteressenten dulden. Im vorliegenden Fall hatte der Mieter einen ersten Besichtigungstermin ermöglicht, wollte dann aber für weitere Besichtigungen eine Aufwandsentschädigung iHv. 75 Euro pro angefangene Stunde, weil die Besichtigungen einen erheblichen Zeitaufwand und Unannehmlichkeiten darstellen würden. Der Vermieter verweigerte eine entsprechende Zahlung und kündigte das Mietverhältnis, als der beauftragte Makler trotz vorheriger Abmahnung nicht in die Wohnung gelassen wurde.
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Thomas Clingen, Köln
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