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Besichtigung: Besuch nur mit Begründung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Grundsätzlich  müssen der  Vermieter oder die von ihm beauftragten Personen ( Handwerker etc.) begründen, warum sie die Mietwohnung betreten wollen. Folgende Gründe sind hierbei von der Rechtsprechung anerkannt:

Begründeter Verdacht auf vertragswidrigen Gebrauch der Wohnung

Begutachtung der vom Mieter gemeldeten Mängel bzw. Überprüfung der daraufhin durchgeführten Reparaturen

Routinemäßige Überprüfung der Mietwohnung auf Mängel hin (ca. alle zwei Jahre; spätestens jedoch alle 5 Jahre) [Muster] bzw. wegen vom Mieter vertraglich übernommenen Schönheitsreparaturen

Neuvermessung der Mietwohnung

Erstellung von Kostenvoranschlag, Bauplänen durch Handwerker, Sachverständige, Architekten etc.

Besichtigung der Wohnung durch Kauf- oder Mietinteressenten nach Kündigung [Muster]
Stand: 20.07.2016
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