Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.269 Anfragen

Brennholzlagerung - mündlichen Abreden gelten!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall wurde zwischen Mieter und (ehemaligen) Vermieter eine mündliche Abrede getroffen, nach welcher der Mieter Brennholz in einer auf dem Grundstück gelegenen Scheune lagern durfte. Nach einem Vermieterwechsel verlangte der neue Vermieter die Entfernung des Brennholzes. Da sich der Mieter querstellte, kündigte der Vermieter fristlos und erhob dann Räumungsklage.

Vor Gericht scheiterte der Vermieter, da er auch an die bestehende Abrede gebunden war. Ein vertragswidriges Handeln des Mieters lag somit nicht vor, die Kündigung war unwirksam.


AG Vaihingen/Enz, 01.12.2016 - Az: 1 C 217/16

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Kabel1 - K1 Journal

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.
Verifizierter Mandant
Super
Verifizierter Mandant