Es handelt sich beim Einbau eines Aufzugs auch dann um eine duldungspflichtige Modernisierungsmaßnahme, wenn der Aufzug nicht auf der Etage der Wohnungseingangstüren, sondern auf dem Treppenpodest hält. Der Fahrstuhleinbau erhöht den Gebrauchswert - auch dann, wenn noch einige (wenige) Treppenstufen vom Fahrstuhlnutzer zu überwinden sind.
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AG Berlin-Mitte, 14.06.2017 - Az: 17 C 158/16
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