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Duldungspflicht von Modernisierungsarbeiten bei Anbau eines Aufzugs

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es handelt sich beim Einbau eines Aufzugs auch dann um eine duldungspflichtige Modernisierungsmaßnahme, wenn der Aufzug nicht auf der Etage der Wohnungseingangstüren, sondern auf dem Treppenpodest hält. Der Fahrstuhleinbau erhöht den Gebrauchswert - auch dann, wenn noch einige (wenige) Treppenstufen vom Fahrstuhlnutzer zu überwinden sind.

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AG Berlin-Mitte, 14.06.2017 - Az: 17 C 158/16


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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