Erläutert der Verwalter dem Mieter eines Eigentümers die Betriebskostenabrechnung, die auf der Jahresabrechnung des Verwalters basiert, so liegt kein Verstoss gegen das Rechtsberatungsgesetz vor.
OLG Nürnberg, 20.01.2004 - Az: 3 U 3436/03
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