Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 394.080 Anfragen

Vermieter darf bürgende Eltern über Mietrückstände und Kündigung informieren!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Teilt ein Vermieter den Eltern eines Mieters mit, dass dieser wegen Mietrückständen fristlos gekündigt wurde, ist dieser Eingriff in das Persönlichkeitsrecht hinzunehmen.

Besteht zwischen Vermieter und Vater des Mieters ein Bürgschaftsvertrag, liegt durch diese Mitteilung keine rechtswidrige Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts vor. Die Mitteilung ist auch dann nicht rechtswidrig, wenn die Bürgschaft in der Höhe beschränkt war und der Mitarbeiter der Vermieterin aber auch die darüber hinausgehenden Verbindlichkeiten mitgeteilt hat.


AG Berlin-Wedding, 13.01.2017 - Az: 13 C 1001/17

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild am Sonntag

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 394.080 Beratungsanfragen

Schnell, klar und auf jeden Fall wieder!

H.Bodenhöfer , Dillenburg

Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...

Verifizierter Mandant