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Wenn der Vormieter nicht rechtzeitig auszieht ...

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern der Vormieter nicht rechtzeitig aus der Wohnung auszieht obwohl das Mietverhältnis beendet wurde, so hat der (neue) Mieter keine rechtlichen Möglichkeiten gegen den Vormieter.

Er kann aber vom Mietvertrag zurückzutreten und den Vermieter auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Der Vermieter kann dann seinerseits den Vormieter in Regress nehmen.


AG Frankfurt/Main, 06.11.2009 - Az: 33 C 457/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Natalie Reil, Landshut