Will ein Mieter sein Mietverhältnis aufgrund von Mängeln fristlos kündigen, so ist dem Vermieter die Möglichkeit zur Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu gewähren.
Vorliegend hatte der Vermieter eine Fachfirma aufgrund eines Schimmelbefalls der Küche kontaktiert, die Mieter kündigten jedoch fristlos, anstatt einen Termin zur Beseitigung mit der Firma auszumachen und weigerten sich, den Mietzins bis zum Termin der ordentlichen Kündigung zu begleichen.
Vorliegend hatte der Vermieter eine Fachfirma aufgrund eines Schimmelbefalls der Küche kontaktiert, die Mieter kündigten jedoch fristlos, anstatt einen Termin zur Beseitigung mit der Firma auszumachen und weigerten sich, den Mietzins bis zum Termin der ordentlichen Kündigung zu begleichen.
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LG München I, 22.03.2004 - Az: 15 S 18228/03
ECLI:DE:LGMUEN1:2004:0322.15S18228.03.0A
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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