Im vorliegenden Fall war es zu einem Sachschaden an einem Fahrzeug gekommen, weil sich bei anhaltendem Tauwetter eine Dachlawine gelöst hatte. Das Fahrzeug war auf einem gemieteten Stellplatz vor dem Haus geparkt worden.
Der Eigentümer des Fahrzeugs hat jedoch dann keine vertraglichen Ansprüche gegen den Hauseigentümer, wenn der Stellplatz nicht vom Hauseigentümer, sondern von einer Mieterin im Wege der Untermiete angemietet wurde.
Der Eigentümer des Fahrzeugs hat jedoch dann keine vertraglichen Ansprüche gegen den Hauseigentümer, wenn der Stellplatz nicht vom Hauseigentümer, sondern von einer Mieterin im Wege der Untermiete angemietet wurde.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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