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Höhere Miete, weil Schönheitsreparaturklausel nichtig ist?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist eine Mietvertragsklausel, die den Mieter zu regelmäßigen Schönheitsreparaturen verpflichtet, nichtig, so gibt dies dem Vermieter einen Anspruch, die Miete zu erhöhen und hiermit seiner Mehrbelastung Rechnung zu tragen.


AG Frankfurt/Main, 26.09.2007 - Az: 33 C 1863/07

ECLI:DE:AGFFM:2007:0926.33C1863.07.0A

Nachfolgend: OLG Frankfurt, 28.12.2007 - Az: 2 U 200/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Natalie Reil, Landshut