Ist eine Mietvertragsklausel, die den Mieter zu regelmäßigen Schönheitsreparaturen verpflichtet, nichtig, so gibt dies dem Vermieter einen Anspruch, die Miete zu erhöhen und hiermit seiner Mehrbelastung Rechnung zu tragen.
AG Frankfurt/Main, 26.09.2007 - Az: 33 C 1863/07
ECLI:DE:AGFFM:2007:0926.33C1863.07.0A
Nachfolgend: OLG Frankfurt, 28.12.2007 - Az: 2 U 200/07
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