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Ehegatte behält nach Scheidung das Haus - alleinige Haftung für Darlehen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Ehepartner, der nach Scheidung vom Ehegatten als Alleineigentümer das vormals gemeinsame Haus behält, haftet alleinig für bestehende Darlehen.

Der ehemalige Ehegatte bleibt dem Kreditgeber gegenüber zwar weiterhin Schuldner, der alleinige Eigentümer ist jedoch verpflichtet, den ehemaligen Ehepartner von jeder Haftung freizustellen.

Vorliegend war der Ehemann nicht bereit, die geschiedene Ehefrau aus der Haftung für ein gemeinsames Darlehen zu entlassen.

Das Gericht gab der Klägerin mit Ihrem Begehren zur Haftungsfreistellung Recht.


OLG Koblenz, 08.04.2002 - Az: 3 W 59/02

ECLI:DE:OLGKOBL:2002:0408.3W59.02.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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