Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 404.068 Anfragen

Umlage der Fahrstuhlkosten bei Vollwartungsvertrag

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter einen Vollwartungsvertrag für einen Aufzug abgeschlossen. Die Kosten sollten auf die Mieter umgewälzt werden - und zwar komplett anteilig auf die Mieter des Hauses.

Die Mieter vertraten jedoch die Ansicht, dass der Anteil für die Instandsetzung abzuziehen sei.

Da der Vermieter dies nicht tat, musste sich ein Gericht mit der Sache beschäftigen.

Das Gericht schloss sich der Ansicht der Mieter an, da der Vollwartungsvertrag neben Wartungsarbeiten auch Reparaturen umfasst. Der Erhalt der Mietsache ist jedoch Sache des Vermieters. Deshalb muss von den Kosten für den Vollwartungsvertrag der Anteil für die Instandsetzung herausgerechnet werden.

Sofern dies unterlassen wird, etwa weil das Wartungsunternehmen einen einheitlichen Rechnungsbetrag für Wartung und Instandsetzung ausweist, kann das Gericht den Anteil schätzen.

Im zu entscheidenden Fall gab es keine Anhaltspunkte für das Verhältnis der Kostenkomponenten. Daher wurde eine Halbierung der Kosten für sachgerecht erachtet.

Der Vermieter musste somit die Hälfte der berechneten Kosten an die Mieter zurückzahlen.


AG Duisburg, 29.04.2015 - Az: 45 C 2556/14

ECLI:DE:AGDU1:2015:0429.45C2556.14.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Handelsblatt

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt. Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant