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Baumfällkosten gehören nicht in die Betriebskosten!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern ein Vermieter das Fällen eines Baumes veranlasst, so können die entstandenen Kosten nicht über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden, da es sich hierbei nicht um Betriebskosten handelt. Solche - i.d.R. nicht unbeträchtlichen Kosten - sind für den Mieter überraschend und nicht kalkulierbar. Dies ergibt sich alleine schon aus der erheblichen Lebensdauer von Bäumen. Die Kosten sind auch keine regelmäßig wiederkehrenden Kosten.


AG Hamburg-Blankenese, 14.01.2015 - Az: 531 C 227/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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