Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.345 Anfragen

Wenn das Bauamt die Wohnungsnutzung untersagt, kann gekündigt werden!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nach der Untersagungsverfügung und der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit ist die Nutzung einer Wohnung zu Wohnzwecken nicht möglich.

Der Vermieter kann dann seiner Verpflichtung aus dem Mietvertrag, den Mietern die Wohnung zum Gebrauch zu überlassen, nicht mehr nachkommen.

Ein Kündigungsrecht des Mieters ist in einem solchen Fall unstreitig gegeben. Dies muss auch für den Vermieter gelten, weil er anders der behördlichen Verpflichtung, die Nutzung einzustellen, nicht nachkommen kann.

Ein etwaiges Verschulden auf Seiten des Vermieters ist im Rahmen der Frage, ob und in welchem Umfang dem Mieter in der Folge Schadensersatzansprüche zustehen, zu berücksichtigen. Ein Kündigungsausschluss kann darauf nicht beruhen, da die Nutzung zu Wohnzwecken unabhängig von dem Verschulden nicht möglich ist.


AG Hamburg-Blankenese, 04.09.2019 - Az: 533 C 13/18


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Ratgeber 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.
Verifizierter Mandant