Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassenJetzt Anfrage stellen Bereits 405.116 Anfragen
Wenn das Bauamt die Wohnungsnutzung untersagt, kann gekündigt werden!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Nach der Untersagungsverfügung und der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit ist die Nutzung einer Wohnung zu Wohnzwecken nicht möglich.
Der Vermieter kann dann seiner Verpflichtung aus dem Mietvertrag, den Mietern die Wohnung zum Gebrauch zu überlassen, nicht mehr nachkommen.
Ein Kündigungsrecht des Mieters ist in einem solchen Fall unstreitig gegeben. Dies muss auch für den Vermieter gelten, weil er anders der behördlichen Verpflichtung, die Nutzung einzustellen, nicht nachkommen kann.
Ein etwaiges Verschulden auf Seiten des Vermieters ist im Rahmen der Frage, ob und in welchem Umfang dem Mieter in der Folge Schadensersatzansprüche zustehen, zu berücksichtigen. Ein Kündigungsausschluss kann darauf nicht beruhen, da die Nutzung zu Wohnzwecken unabhängig von dem Verschulden nicht möglich ist.
AG Hamburg-Blankenese, 04.09.2019 - Az: 533 C 13/18
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus Frankfurter Rundschau
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent
Hussain
Verifizierter Mandant
Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen.
Vielen Dank.