Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.848 Anfragen

Besichtigungsrecht des Vermieters bei mieterseitiger Anbringung einer LED-Lampe

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Beim anlassbezogenen Besichtigungsrecht (hier: nach Elektro-Installation des Mieters) des Vermieters genügt zwar nicht jeder beliebige Anlass. Allerdings kann der Mieter sich auch nicht darauf zurückziehen, dass nur schwerwiegende Störungen oder Gefahren ein Besichtigungsrecht rechtfertigen können.

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, scheibchenweise das Besichtigungsrecht je nach Teilzustimmung bzw. Teilanerkenntnis des Mieters auszuüben.

Lässt der Mieter in der Mietwohnung durch einen Elektriker eine LED-Lampe anbringen, so steht dem Vermieter zur Durchführung eines „E-Checks“ auch dann ein anlassbezogenes Besichtigungsrecht zu, wenn ihm keine Verkehrssicherungspflicht obliegt (vergleiche BGH, 14.02.2007 - Az: VIII ZR 123/06 und BGH, 15.10.2008 - Az: VIII ZR 321/07).


AG Hamburg-Blankenese, 29.01.2020 - Az: 531 C 180/19


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant