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Nebenkostenabrechnung - Zur Belegeinsicht ist ein wenig Fahrerei zumutbar!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im zu entscheidenden Fall wollte ein Mieter Einsicht in die Belege für seine Nebenkostenabrechnung nehmen.

Der Vermieter bot an, diese in seinen Geschäftsräumen einzusehen. Diese befanden sich wie die Mietwohnung auch in Berlin - aber 18 Kilometer von der Wohnung entfernt.

Bislang konnte der Mieter die Einsichtnahme im näher gelegenen Servicebüro durchführen - dies forderte er auch für die streitgegenständliche Abrechnung.

Mit diesem Ansinnen scheiterte der Mieter vor Gericht.

Es besteht kein Anspruch auf Gewährung von Einsicht im Servicebüro. Die Fahrt zu den Geschäftsräumen des Vermieters ist zumutbar - auch wenn dies in Großstädten mit einigem Fahrtaufwand verbunden sein kann.

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AG Berlin-Köpenick, 04.04.2014 - Az: 17 C 11/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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