Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.595 Anfragen

Nebenkostenabrechnung: Kosten und Verteilerschlüssel müssen klar sein!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Fast jede zweite Betriebskostenabrechnung ist fehlerhaft: ➠ jetzt prüfen lassen
Im zu entscheidenden Fall verweigerte der Mieter die Zahlung einer Nebenkostennachzahlung - zu Recht. Die vorliegende Abrechnung war formell fehlerhaft.

Es wurde eine als Hausbetreuung bezeichnete Position abgerechnet, ohne zu erläutern, welche Kosten sich dahinter verbergen. Darüber hinaus war für Müllentsorgung und Hausbeleuchtung eine Kostenverteilung auf Grundlage der reinen Wohnfläche, der gegenüber der Gesamtfläche ungünstiger war, verwendet worden. Auch dies wurde nicht in der Betriebskostenabrechnung erläutert.

Mieter müssen aber die Richtigkeit der Berechnungen durch Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen prüfen können.

Aufgrund der fehlenden Erläuterungen war nicht erkennbar, welche Leistungen sich unter der Bezeichnung Hausbetreuung verbargen - somit war auch unklar, welche Belege überprüft werden müssen.

Ebenfalls war nicht erkennbar, ob die Kosten überhaupt umlagefähig waren. Auch hinsichtlich der Kosten für Müllentsorgung und Hausbeleuchtung fehlte es an Nachvollziehbarkeit, weil für verschiedene Betriebskostenpositionen unterschiedliche Verteilerschlüssel verwendet wurden, ohne dies in der Abrechnung zu erläutern.


AG Berlin-Lichtenberg, 19.03.2009 - Az: 13 C 270/08

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Radio PSR

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.595 Beratungsanfragen

Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...

Andreas Thiel, Waldbronn

Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!

Dr. Peter Schaller, Dresden