Fast jede zweite Betriebskostenabrechnung ist fehlerhaft: ➠ jetzt prüfen lassenIm zu entscheidenden Fall verweigerte der Mieter die Zahlung einer Nebenkostennachzahlung - zu Recht. Die vorliegende Abrechnung war formell fehlerhaft.
Es wurde eine als Hausbetreuung bezeichnete Position abgerechnet, ohne zu erläutern, welche Kosten sich dahinter verbergen. Darüber hinaus war für
Müllentsorgung und Hausbeleuchtung eine Kostenverteilung auf Grundlage der reinen Wohnfläche, der gegenüber der Gesamtfläche ungünstiger war, verwendet worden. Auch dies wurde nicht in der
Betriebskostenabrechnung erläutert.
Mieter müssen aber die Richtigkeit der Berechnungen durch
Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen prüfen können.
Aufgrund der fehlenden Erläuterungen war nicht erkennbar, welche Leistungen sich unter der Bezeichnung Hausbetreuung verbargen - somit war auch unklar, welche Belege überprüft werden müssen.
Ebenfalls war nicht erkennbar, ob die Kosten überhaupt umlagefähig waren. Auch hinsichtlich der Kosten für Müllentsorgung und Hausbeleuchtung fehlte es an Nachvollziehbarkeit, weil für verschiedene Betriebskostenpositionen unterschiedliche Verteilerschlüssel verwendet wurden, ohne dies in der Abrechnung zu erläutern.