Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.267 Anfragen

Kündigung wegen hoher Betriebskosten

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Weichen die tatsächlich bererechneten Betriebskosten beträchtlich von den vereinbarten Vorauszahlungen ab, so steht dem Mieter ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

Dies entschied das Landgericht Hamburg im Fall eines Gewerberaumieters, dessen Betriebskostenabrechnung einen Betrag auswies, der den Jahresbetrag der vereinbarten Vorauszahlungen um rund 150% überstieg.

Zwar seien Betriebskosten verbrauchsabhängig und könnten daher nicht exakt angegeben werden. Allerdings sei im entschiedenen Fall der zulässige Toleranzbereich für Abweichungen der Vorauszahlungen vom Abrechnungsbetrag klar überschritten worden.

Hätte der Vermieter tatsächlich keine hinreichende Schätzgrundlage besessen, von der ausgehend Vorauszahlungen hätten festgesetzt werden können, hätte er hierauf vor Vertragschluss deutlich hinweisen müssen.


LG Hamburg, 06.03.2003 - Az: 409 O 147/02


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild am Sonntag 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen. Ich bedanke mich ganz herzlich .
Verifizierter Mandant
super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten. Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.
Verifizierter Mandant