Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.770 Anfragen

Kündigung wegen hoher Betriebskosten

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Weichen die tatsächlich bererechneten Betriebskosten beträchtlich von den vereinbarten Vorauszahlungen ab, so steht dem Mieter ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

Dies entschied das Landgericht Hamburg im Fall eines Gewerberaumieters, dessen Betriebskostenabrechnung einen Betrag auswies, der den Jahresbetrag der vereinbarten Vorauszahlungen um rund 150% überstieg.

Zwar seien Betriebskosten verbrauchsabhängig und könnten daher nicht exakt angegeben werden. Allerdings sei im entschiedenen Fall der zulässige Toleranzbereich für Abweichungen der Vorauszahlungen vom Abrechnungsbetrag klar überschritten worden.

Hätte der Vermieter tatsächlich keine hinreichende Schätzgrundlage besessen, von der ausgehend Vorauszahlungen hätten festgesetzt werden können, hätte er hierauf vor Vertragschluss deutlich hinweisen müssen.


LG Hamburg, 06.03.2003 - Az: 409 O 147/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ARD Panorama 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent Hussain
Verifizierter Mandant
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant