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Wartung (Gastherme)

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine vertragliche Vereinbarung, wonach der Mieter die Wartungskosten für die Gasetagenheizung zu zahlen hat, ist ohne Bestimmung einer Obergrenze unwirksam.


AG Berlin-Charlottenburg - Az: 23 a C 311/98

Quelle: Grundeigentum 9 / 99, S. 577

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