Eine vertragliche Vereinbarung, wonach der Mieter die Wartungskosten für die Gasetagenheizung zu zahlen hat, ist ohne Bestimmung einer Obergrenze unwirksam.
AG Berlin-Charlottenburg - Az: 23 a C 311/98
Quelle: Grundeigentum 9 / 99, S. 577
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


