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Mietvertrag legt fest, wer zahlt

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wenn ein Mietobjekt mit Wasser- und Stromzähler ausgestattet ist und der Vertrag festlegt, dass alle Nebenkosten vom Mieter getragen werden, so heißt das, dass die verbrauchsabhängigen Strom-, Wasser- und Abwasserkosten von diesem zu zahlen sind.

Vorliegend hatte der Mieter gegen die Formulierung „Alle Nebenkosten werden vom Mieter getragen“ Einspruch erhoben.

Maßgeblich in einem solchen Falle ist der wirkliche Wille der Vertragspartner.

Bei der Anmietung des Einfamilienhauses musste dem Kläger und künftigen Mieter klar gewesen sein, welche Nebenkosten mit der Nutzung anfallen. Da er den Mietvertrag trotzdem unterzeichnet hatte, hatte er auch für die Nebenkosten gerade stehen.


LG Saarbrücken, 19.12.1997 - Az: 13 BS 244/97


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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