Fast jede zweite Betriebskostenabrechnung ist fehlerhaft: ➠ jetzt prüfen lassenWenn ein Mietobjekt mit Wasser- und Stromzähler ausgestattet ist und der Vertrag festlegt, dass alle
Nebenkosten vom Mieter getragen werden, so heißt das, dass die verbrauchsabhängigen Strom-, Wasser- und Abwasserkosten von diesem zu zahlen sind.
Vorliegend hatte der Mieter gegen die Formulierung „Alle Nebenkosten werden vom Mieter getragen“ Einspruch erhoben.
Maßgeblich in einem solchen Falle ist der wirkliche Wille der Vertragspartner.
Bei der Anmietung des Einfamilienhauses musste dem Kläger und künftigen Mieter klar gewesen sein, welche Nebenkosten mit der Nutzung anfallen. Da er den
Mietvertrag trotzdem unterzeichnet hatte, hatte er auch für die Nebenkosten gerade stehen.