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Heizöl - der billigste Preis ist nicht Pflicht!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Vermieter schuldet beim Kauf von Heizöl nicht den Einkauf für den bestmöglichen Preis. Er darf nur keine unnötigen Kosten verursachen und ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis wahren. Eine Verletzung dieser Pflicht kann nicht angenommen werden, wenn der Einkaufspreis nur 6% über dem bestmöglich zu erzielenden Einkaufspreis liegt.

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