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Nicht zugelassene Plomben: Können die Heizkosten gekürzt werden?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurden nicht zugelassene Plomben an Heizkostenverteilern verwendet, so kann dies zu einer Kürzung der Heizkostenabrechnung führen.

Der Einsatz nicht zugelassener Plomben ist verboten, es dürfen nur Plomben verwendet werden, die entspr. § 5 Heizkostenverordnung zugelassen sind.

Nach § 12 Heizkostenverordnung kann daher pauschal 15% des abgerechneten Betrages einbehalten werden.


OLG Nürnberg - Az: 3 U 1337/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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