Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.298 Anfragen

Nicht zugelassene Plomben: Können die Heizkosten gekürzt werden?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurden nicht zugelassene Plomben an Heizkostenverteilern verwendet, so kann dies zu einer Kürzung der Heizkostenabrechnung führen.

Der Einsatz nicht zugelassener Plomben ist verboten, es dürfen nur Plomben verwendet werden, die entspr. § 5 Heizkostenverordnung zugelassen sind.

Nach § 12 Heizkostenverordnung kann daher pauschal 15% des abgerechneten Betrages einbehalten werden.


OLG Nürnberg - Az: 3 U 1337/04


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ARD Panorama 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Das Problem wurde vollumfänglich erkannt, sehr ausführlich auf den Einzelfall bezogen und mit verschiedenen Handlungs-Lösungsmöglichkeiten ...
Jens Kotzur, Neuburg
Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant