Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.412 Anfragen

Lärm aus Gemeinschaftshaus ist nach TA Lärm zu beurteilen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine Lärmbelästigung, die die Grenzwerte der für das entsprechende Areal geltenden TA Lärm-Grenzen überschreitet, ist von Nachbarn zu unterlassen.

Auch im Falle eines bestehenden Dorfgemeinschaftshauses ist übermäßiger Lärm nicht von den Bewohnern eines Neubaus hinzunehmen. Das Gemeinschaftshaus befand sich vorliegend in 15 Meter Entfernung. In dessen Festsaal finden an Wochenenden private Feiern, Vereinsfeste und Musikveranstaltungen statt.

Ein Sachverständiger stellte bei einer unangekündigten Messung fest, dass die Grenzwerte der TA-Lärm für allgemeine Wohngebiete überschritten wurden. Daher wurde von der Ortsgemeinde verlangt, keine Veranstaltungen mehr abzuhalten, bei denen die TA-Lärm Werte überschritten werden.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus radioeins 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr schnelle, kompetente und ausfühliche Hilfe! Sehr zu empfehlen!!
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant