Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.903 Anfragen

Säuglingsschreie sind kein Lärm!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall wollte ein Vermieter seine Kündigung u.a. damit begründen, dass vom Kleinkind der Mieter Geräuschbelästigungen ausgingen. Hierzu merkte das Gericht an, dass Geräusche des Säuglings den Mietern nicht vorgeworfen werden können. Säuglings-"Lärm" ist grundsätzlich von Nachbarn hinzunehmen.

Im übrigen scheiterte die Klage des Vermieters ebenfalls, da das Gericht nicht glaubte, dass das vom Vermieter monierte Ausmaß an Lärmbelästigungen (u.a. Poltern, Toben und Türeknallen) das zumutbare Maß überschritten habe.


AG Bergisch Gladbach, 18.05.1982 - Az: 26 C 14/82

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Chip.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant
Super
Verifizierter Mandant