Wenn der Eigentümer das Gebäude modernisiert, darf er die Kosten auf die Mieter umlegen.
Baut der Eigentümer neue Fenster ein, darf er die Ausgaben nicht nach der Wohnfläche auf die Mieter verteilen, sondern muss diese nach Anzahl der Fenster in den jeweiligen Wohnungen verteilen.
Außerdem sind im Mieterhöhungsschreiben die Gesamtkosten genau aufzuschlüsseln. Die Rechnung muss für den Mieter nachvollziehbar und überprüfbar sein.
Baut der Eigentümer neue Fenster ein, darf er die Ausgaben nicht nach der Wohnfläche auf die Mieter verteilen, sondern muss diese nach Anzahl der Fenster in den jeweiligen Wohnungen verteilen.
Außerdem sind im Mieterhöhungsschreiben die Gesamtkosten genau aufzuschlüsseln. Die Rechnung muss für den Mieter nachvollziehbar und überprüfbar sein.
LG Stralsund, 14.09.1995 - Az: 1 S 217/94
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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