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Alle Parteien müssen den Mietvertrag unterschreiben!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten
Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfenFür einen
Mietvertrag über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr ist die Schriftform vorgesehen. Daher müssen alle Vertragsparteien den Vertrag unterzeichnen.
Wird der Vertrag seitens einer Vertragspartei durch einen Vertreter unterzeichnet, so ist durch Zusatz das Vertretungsverhältnis zum Ausdruck zu bringen.
Kündigt ein Vermieter ausdrücklich
fristlos, so kann die Vertragsbeendigung dennoch in eine
ordentliche Kündigung umgedeutet werden – auch dann, wenn nach dem eindeutigen und erkennbaren Willen des Kündigenden in jedem Fall das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt beendet werden soll.
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Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen.
Vielen Dank.
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