Vermieter müssen vor Abschluss eines Mietvertrags nicht über einen "Swinger-Club" in der Umgebung informieren. Dass die Existenz eines Swinger-Clubs in 25 km Entfernung zum Mietobjekt für den Mieter offensichtlich von ausschlaggebender Bedeutung ist, so dass ungefragt darauf hingewiesen werden muss, ist nicht anzunehmen.
Die Mieter können den Mietvertrag in einem solchen Fall nicht wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn der Vermieter sie eben gerade nicht vor Vertragsschluss über diesen Swinger-Club informiert hat.
Die Mieter können den Mietvertrag in einem solchen Fall nicht wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn der Vermieter sie eben gerade nicht vor Vertragsschluss über diesen Swinger-Club informiert hat.
LG Dortmund, 06.12.2001 - Az: 11 S 162/01
ECLI:DE:LGDO:2001:1206.11S162.01.00
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