Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.377 Anfragen

Kaution - bei drei Monatsmieten ist Schluss!

Mietrecht Lesezeit: ca. 8 Minuten

Wird mit der formalen Aufnahme eines Mieters in den Mietvertrag nur der Zweck verfolgt, eine zusätzliche Mietsicherheit zu erlangen und nicht zur Begründung eines Mietverhältnisses, so ist dies unzulässig.

Ein Mietvertrag kommt nur zwischen denjenigen Personen zu Stande, die miteinander Mietvertragsbeziehungen eingehen wollen. Nach der Gesetzessystematik sind Mieter und Gebrauchsberechtigter dabei grundsätzlich identisch, weil die Hauptpflicht des Vermieters in der Gebrauchsüberlassung der Mietsache an den Mieter besteht. Eine Ausnahme ist nur bei Untermietverhältnissen anzunehmen.

Ausgangspunkt der besonderen vertraglichen Gestaltung war vorliegend die anfängliche Weigerung des Vermieters, mit dem eigentlichen Mieter wegen dessen ungesicherter Vermögensverhältnisse einen Mietvertrag zu schließen. Die Wohnungsverwaltung hatte den Abschluss eines Mietvertrages in Aussicht gestellt, wenn ein Bürge gestellt würde.

Daraufhin hatte sich der spätere Beklagte bei der Wohnungsverwaltung vorgestellt und sich für den Fall des Zustandekommens eines Mietvertrages als Bürgen angeboten. Vor Unterzeichnung des Mietvertrages und Aufnahme des Beklagten als „Mieter“ hatte er bei der Wohnungsverwaltung hinterfragt, weshalb er als Mieter unterzeichne sollte, wenn er doch nur Bürge sei. Ihm wurde erklärt, dass der Mietvertrag ein allgemeiner Vordruck sei, der eine solche Rubrik nicht vorsehe, er jedoch als Bürge anzusehen sei, auch wenn er den Vertrag als Mieter unterzeichne. Ihm wurde ferner gesagt worden, dass er in das Mietobjekt nicht einziehen dürfe.

Andere Umstände des Zustandekommens des Vertrages wurden weder vorgetragen, noch bewiesen. Die Aufnahme des Beklagten in den Mietvertrag als „Mieter“ ist damit nur eine „leere Hülse“, der keine selbstständige Bedeutung zukommt.

Auch eine neben der Kaution zu stellende Sicherheit darf drei Monatskaltmieten nicht übersteigen - eine Barkaution wird hierbei angerechnet.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Finanztest 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Ich danke für Ihre Beratung.
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant