Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.037 Anfragen

Mieterhöhung mit Mietspiegel der Nachbargemeinde?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Vermieter, der sein Mieterhöhungsverlangen mit dem Mietspiegel der Nachbargemeinde begründen will, muss begründen, warum eine Vergleichbarkeit gegeben ist, damit das Mieterhöhungsverlangen formell wirksam sein kann.
Es genügt nicht, dass vor Ort kein Mietspiegel existiert und pauschal eine Vergleichbarkeit unterstellt wird. Es ist vielmehr zu konkretisieren, aus welchen Tatsachen eine Vergleichbarkeit bestehen soll - der Umfang dieser Darstellung muss so umfangreich sein, dass der Mieter diese auch zumindest im Ansatz überprüfen kann. Andernfalls scheitert das Begehren des Vermieters bereits aus formellen Gründen.


AG Leonberg, 25.05.2016 - Az: 8 C 702/15

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Zeitung

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant
Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst. Sehr ...
Verifizierter Mandant