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Mieterhöhung mit Mietspiegel der Nachbargemeinde?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Vermieter, der sein Mieterhöhungsverlangen mit dem Mietspiegel der Nachbargemeinde begründen will, muss begründen, warum eine Vergleichbarkeit gegeben ist, damit das Mieterhöhungsverlangen formell wirksam sein kann.
Es genügt nicht, dass vor Ort kein Mietspiegel existiert und pauschal eine Vergleichbarkeit unterstellt wird. Es ist vielmehr zu konkretisieren, aus welchen Tatsachen eine Vergleichbarkeit bestehen soll - der Umfang dieser Darstellung muss so umfangreich sein, dass der Mieter diese auch zumindest im Ansatz überprüfen kann. Andernfalls scheitert das Begehren des Vermieters bereits aus formellen Gründen.


AG Leonberg, 25.05.2016 - Az: 8 C 702/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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