Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 394.127 Anfragen

Rauchschäden bitte im Übergabeprotokoll festhalten!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Vermieter kann nachträglich keine Forderungen wegen (angeblicher) Rauchschäden vom ehemaligen Mieter fordern, wenn im Übergabeprotokoll festgehalten wurde, dass keine Schäden an der Wohnung vorliegen. Insoweit ist das Protokoll für die Parteien bindend - es stellt ein negatives Schuldanerkenntnis nach § 397 Abs. 2 BGB dar.

Im vorliegenden Fall musste der Vermieter daher die mit diesem Argument zurückgehaltene Mietkaution an den Mieter zurückzahlen.


AG Leonberg, 14.12.2012 - Az: 7 C 676/12

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom Ratgeber WDR - polis

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 394.127 Beratungsanfragen

Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.

Verifizierter Mandant

Der Ablauf war verständlich, schnell und sehr sorgfältig. Hat mir sehr weitergeholfen.

Verifizierter Mandant