Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.211 Anfragen

Darf die Miete für Rauchmelder in die Nebenkostenabrechnung?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Vermieter kann Mietkosten für Rauchmelder nicht über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umwälzen. Es handelt sich hierbei nicht um umlegbare Kosten, da die Mietkosten in diesem Fall anstelle der Anschaffungskosten anfallen und die Anschaffungskosten nicht umlegbar sind.

Das es hingegen zulässig ist, die Mietkosten für Verbrauchserfassungsgeräte für Wasser, Heizwärme und Warmwasser umzulegen, ändert daran nichts. Denn hierbei handelt es sich um eine Ausnahmeregelung, mithin eine Abweichung vom Normalfall. Zudem sind Rauchmelder nicht mit Geräten zur Verbrauchserfassung vergleichbar.

Hinweis: Die zugelassene und zunächst eingelegte Berufung ist zurückgenommen worden.


AG Leonberg, 25.04.2019 - Az: 2 C 11/19

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Donaukurier

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg