Fast jede zweite Betriebskostenabrechnung ist fehlerhaft: ➠ jetzt prüfen lassenEin Vermieter kann Mietkosten für Rauchmelder nicht über die
Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umwälzen. Es handelt sich hierbei nicht um umlegbare Kosten, da die Mietkosten in diesem Fall anstelle der Anschaffungskosten anfallen und die Anschaffungskosten nicht umlegbar sind.
Das es hingegen zulässig ist, die Mietkosten für Verbrauchserfassungsgeräte für Wasser, Heizwärme und Warmwasser umzulegen, ändert daran nichts. Denn hierbei handelt es sich um eine Ausnahmeregelung, mithin eine Abweichung vom Normalfall. Zudem sind Rauchmelder nicht mit Geräten zur Verbrauchserfassung vergleichbar.
Hinweis: Die zugelassene und zunächst eingelegte Berufung ist zurückgenommen worden.