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Umlagefähigkeit von Hauswartskosten

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung nicht nachvollziehbar die umlagefähigen und nicht umlagefähigen Hauswartkosten aufschlüsselt, so kann der Mieter bezüglich dieses Postens einen pauschalen Abzug iHv. 20% vornehmen. Dies beruht auf dem Umstand, dass Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung und Verwaltungstätigkeiten keine umlagefähigen Hauswartkosten darstellen und daher nicht auf den Mieter abgewälzt werden können.

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Dr. Peter Leithoff , Mainz
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