Sofern der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung nicht nachvollziehbar die umlagefähigen und nicht umlagefähigen Hauswartkosten aufschlüsselt, so kann der Mieter bezüglich dieses Postens einen pauschalen Abzug iHv. 20% vornehmen. Dies beruht auf dem Umstand, dass Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung und Verwaltungstätigkeiten keine umlagefähigen Hauswartkosten darstellen und daher nicht auf den Mieter abgewälzt werden können.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.
Noch kein Premium-Zugang?
Jetzt 7 Tage kostenlos testenHinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


