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Haus bei Vermietung unter Sanierung - Minderung wegen nicht nutzbarem Balkon und Fahrstuhl?

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall wurde einen Mietvertrag über eine Wohnung geschlossen.

Nach § 2.3 des Vertrages wurde das Haus bei Vertragsschluss umfangreich saniert und voraussichtlich in wenigen Tagen bezugsfertig. § 29 des Vertrages sah vor, dass der Mieter auf Mietminderungsansprüche wegen Sanierungsarbeiten verzichtet.

Ferner wurde darauf hingewiesen, das die Balkone voraussichtlich in 3 1/2 Monaten fertig gestellt würden.

Es kam aber dann doch anders und der Balkon war nicht zum genannten Zeitpunkt fertig.

Deswegen und wegen anderer Mängel minderten die Mieter dann die Miete: der Balkon sei in den Wintermonaten nicht nutzbar gewesen, der Fahrstuhl funktionierte nicht, vor der Fassade befand sich ein Baugerüst und im Hof wurde Baumaterial gelagert.

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AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 15.01.2014 - Az: 2 C 207/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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