Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfenIm vorliegenden Fall wurde einen
Mietvertrag über eine Wohnung geschlossen.
Nach § 2.3 des Vertrages wurde das Haus bei Vertragsschluss umfangreich saniert und voraussichtlich in wenigen Tagen bezugsfertig. § 29 des Vertrages sah vor, dass der Mieter auf Mietminderungsansprüche wegen Sanierungsarbeiten verzichtet.
Ferner wurde darauf hingewiesen, das die
Balkone voraussichtlich in 3 1/2 Monaten fertig gestellt würden.
Es kam aber dann doch anders und der Balkon war nicht zum genannten Zeitpunkt fertig.
Deswegen und wegen anderer
Mängel minderten die Mieter dann die Miete: der Balkon sei in den Wintermonaten nicht nutzbar gewesen, der
Fahrstuhl funktionierte nicht, vor der Fassade befand sich ein Baugerüst und im Hof wurde Baumaterial gelagert.
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