Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 412.063 Anfragen

Kettenraucher im Mietshaus: Miete mindern?

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Dringt aufgrund exzessiven Rauchverhaltens eines Mitmieters Zigarettenrauch durch Decke und Wände, so berechtigt dies den Mieter dazu, die Miete um 10% zu mindern.

Der in die Wohnung eindringende gesundheitsschädliche Zigarettenrauch stellt einen Mangel dar, der die Tauglichkeit der Wohnung eingeschränkt. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Wohnung ständig ein Geruch von kaltem Zigarettenrauch vorherrscht. Solche Beeinträchtigungen sind auch nicht sozialadäquat oder üblich, mit einer solchen Beeinträchtigung muss seitens des Mieters auch nicht gerechnet werden.

Gleichzeitig ist der Vermieter verpflichtet, das Eindringen von Zigarettenrauch durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, wenn der Rauch im konkreten Fall nicht durch geöffnete Fenster oder Türen eingedrungen ist und somit von einem baulichen Mangel ausgegangen werden kann.


AG Berlin-Charlottenburg, 17.03.2008 - Az: 211 C 3/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Donaukurier 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt. Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.
Verifizierter Mandant