Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.484 Anfragen

WEG: Beschlussfassung durch Gericht anstelle der Gemeinschaft und die Bezeichnung der Unterlagen zur Einsichtnahme

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Gericht kann einen Miteigentümer ermächtigen, eine Eigentümerversammlung betreffend die GdWE mit dem TOP „Bestellung Verwalter und Abschluss Verwaltervertrag“ einzuberufen.

Der Anspruch auf eine begehrte Maßnahme nach § 18 Abs. 2 WEG ist bei einer verwalterlosen GdWE nicht durchsetzbar und eine entspr. Klage als derzeit unbegründet abzuweisen. Es besteht nämlich keine Organpflicht der übrigen Eigentümer zur Binnenrepräsentation der GdWE.

Die Unterlagen, in die eine Einsicht begehrt wird, sind bestimmt zu bezeichnen. Auch ein zulässiger Antrag ist derzeit unbegründet, wenn der Anspruch mangels Verwalters nicht durchsetzbar ist.


AG Berlin-Charlottenburg, 15.05.2024 - Az: 75 C 63/23

ECLI:DE:AGBECH:2024:0515.75C63.23.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus tz.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt. Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!
Verifizierter Mandant