Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.041 Anfragen
Rückbau- und Unterlassungsansprüche gegen Miteigentümer
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind Rückbau- und Unterlassungsansprüche gegen Miteigentümer unzulässig, wenn die beanstandeten baulichen Veränderungen entweder durch die Teilungserklärung gedeckt sind oder durch andere gleichartige Maßnahmen unbeanstandet blieben. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Klageanträge unkonkret formuliert und somit nicht vollstreckbar sind.
Des Weiteren sind Rückbauansprüche ausgeschlossen, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft andere Eigentümer, die vergleichbare bauliche Veränderungen vorgenommen haben, nicht ebenfalls in Anspruch nimmt.
Schließlich kann solchen Ansprüchen auch eine dreijährige Verjährungsfrist entgegenstehen.
AG München, 22.04.2016 - Az: 483 C 6753/11 WEG
ECLI:DE:AGMUENC:2016:0422.483C6753.11WEG.0A
AnwaltOnline - bekannt aus Bild am Sonntag
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...