Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 392.755 Anfragen

Wer haftet für Wohngeldschulden?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Grundlage der in einer Wohnungseigentümergemeinschaft geschuldeten Beiträge ist der Beschluss der Wohnungseigentümer. Ein solcher Beschluss kann Verbindlichkeiten nur für die zur Beschlussfassung berufenen Wohnungseigentümer, nicht aber für Dritte begründen, da andernfalls ein unzulässiger Gesamtakt zu Lasten Dritter vorliegt. Dementsprechend ist Schuldner des Wohngeldanspruchs derjenige, der bei Fälligkeit der wahre Wohnungseigentümer ist. Dabei gilt grundsätzlich gemäß § 891 BGB eine Vermutung, dass dies derjenige ist, der im Grundbuch als Wohnungseigentümer eingetragen ist. Stimmt die Eintragung im Grundbuch aber nicht mit der wahren Rechtslage überein, kommt keine Haftung in Betracht. Denn wer lediglich Bucheigentümer ist, haftet nicht für Wohngeldschulden.


AG Berlin-Charlottenburg, 20.02.2019 - Az: 75 C 53/18

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Radio PSR

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.755 Beratungsanfragen

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...

Verifizierter Mandant

Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...

Landbeck, Annweiler